Aufgaben einer rechtlichen Betreuung


Eine rechtliche Betreuung unterstützt volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Die Betreuung wird nur für die vom Gericht festgelegten Aufgabenkreise eingerichtet. 


Typische Aufgaben


Gesundheitssorge

  • Einwilligung in medizinische Behandlungen
  • Gespräche mit Ärzten und Krankenhäusern
  • Beantragung von Reha-Maßnahmen
  • Prüfung von Pflegeleistungen
  • Entscheidung über medizinische Maßnahmen im Rahmen des Betreueraufgabenkreises und unter Beachtung des Willens der betreuten Person. 


Vermögenssorge

  • Verwaltung von Konten
  • Zahlung von Rechnungen
  • Sicherung von Einkommen und Vermögen
  • Beantragung von Sozialleistungen
  • Schuldenregulierung
  • Korrespondenz mit Banken und Versicherungen. 


Behördenangelegenheiten

  • Kontakt mit Sozialamt, Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse
  • Antragstellung
  • Widersprüche und Rechtsmittel
  • Durchsetzung von Ansprüchen.

 

Wohnungsangelegenheiten

  • Abschluss oder Kündigung von Mietverträgen
  • Organisation eines Heim- oder Wohnungswechsels
  • Sicherung des Wohnraums
  • Regelung von Nachlassangelegenheiten nach einem Umzug oder Heimaufenthalt.

 

Aufenthaltsbestimmung

  • Entscheidung über den gewöhnlichen Aufenthaltsort, soweit dies erforderlich ist.
  • Organisation von Heimaufnahmen oder Krankenhausaufenthalten im Rahmen der gerichtlichen Befugnisse.

 

Vertretung gegenüber Dritten

  • Verträge abschließen oder kündigen
  • Rechtsgeschäfte vornehmen
  • Ansprüche geltend machen
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten.

 

Was rechtliche Betreuung ausdrücklich NICHT ist


Keine Pflege

Betreuerinnen und Betreuer:

  • waschen nicht,
  • ziehen niemanden an,
  • verabreichen keine Medikamente,
  • führen keine Grundpflege durch. 


Keine Haushaltshilfe

Betreuer:

  • putzen nicht,
  • kaufen nicht regelmäßig ein,
  • kochen nicht,
  • erledigen nicht die alltägliche Hausarbeit. 


Kein Fahrdienst

  • Fahrten zum Arzt oder Einkauf sind grundsätzlich keine Betreueraufgabe.
  • Dafür sind Angehörige, Fahrdienste oder andere Hilfen zuständig. 


Keine Sozialarbeit im engeren Sinn

Betreuer:

  • leisten keine dauerhafte Alltagsbegleitung,
  • übernehmen keine Freizeitgestaltung,
  • ersetzen keine Assistenzkräfte oder Eingliederungshilfe. 


Keine Entmündigung

Menschen bleiben trotz Betreuung grundsätzlich:

  • geschäftsfähig,
  • wahlberechtigt,
  • selbstbestimmt.

Die Betreuung soll die Person unterstützen und ihre Wünsche umsetzen, nicht über ihren Kopf hinweg entscheiden. 



Einfacher Merksatz:

Rechtliche Betreuung bedeutet: rechtlich vertreten und unterstützen.